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ViS-à-ViS Konzept und Marketing

Angebote
Die erstellten Angebote sind bis zum gültigen Vertragsabschluss hinsichtlich Leistungsumfang, Preis und Lieferfristen freibleibend. Angebote sind zwischen beiden Parteien vertraulich zu behandeln.

Liefertermine
1. Die vertraglich vereinbarten Liefertermine beruhen auf Erfahrungswerten und sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftragnehmers verbindlich. Schadensersatzansprüche und Verzugsstrafen für verzögerte Lieferung sind vertraglich ausgeschlossen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von ihm zu erbringenden Zuarbeiten kostenlos und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Sollten dem Auftragnehmer Mehrarbeiten durch falsche, fehlerhafte, verspätete oder unzureichende Zuarbeiten seitens des Auftraggebers entstehen, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt, auch dann, wenn Fest- oder Projektpreise vereinbart sind.

Urheberrecht
1. Bei Entwürfen, Fotografien und Reinzeichnungen gilt das Urheberschutzrecht.

2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung einzufordern.

3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Werden die Entwürfe später - oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen - genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

Haftung
1. Der Auftraggeber darf nur solche Vorlagen (Fotos, Muster, Originale usw.) zur Bearbeitung freigeben, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Diese Berechtigung muss der Auftraggeber auf Verlangen nachweisen können. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt seitens des Auftragnehmers jede Haftung.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zuverlässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe.

Rücktrittsrecht
1. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen zur Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers bekannt, so hat der Auftragnehmer das Recht, unter Anrechnung der bis dahin entstandenen Kosten, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Kommt der Auftraggeber vereinbarten Vorauszahlungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

3. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vom einem bereits erteilten Auftrag werden ebenfalls die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt
1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

2. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftragnehmer die Kosten zu tragen, die zur Wiederherstellung der Originale nötig sind.

3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Rechner erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

Vergütung
1. Die Vergütung ist bei Fertigstellung / Auslieferung des Objektes bzw. nach Erbringen der Dienstleistung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilleistungen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teilleistung fällig.

2. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

3. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme der Arbeiten verpflichtet. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, gilt die Abnahme nach 2 Kalenderwochen als erfolgt.

4. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erfüllt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe an den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich anschließenden Produktionsprozess entstanden sind.

2. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

3. Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, Minderung oder Ersatzlieferung, bis zur Auftragshöhe, verpflichtet. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andrucken und Auflagendrucken.

5. Für die Abweichung in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche an den Auftraggeber abtritt.

6. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

Verwahrung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie andere Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur gegen besondere Vergütung über den Auslieferungszeitraum hinaus aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.

Belegexemplar
Der Auftragnehmer erhält von den ausgeführten Arbeiten eine angemessene Anzahl Belegexemplare und kann diese für seine Eigenwerbung verwenden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Schlussbestimmungen
1. Durch die eventuelle Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.04.2007


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