ViS-à-ViS Konzept und Marketing Angebote Liefertermine 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von ihm zu erbringenden Zuarbeiten kostenlos und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Sollten dem Auftragnehmer Mehrarbeiten durch falsche, fehlerhafte, verspätete oder unzureichende Zuarbeiten seitens des Auftraggebers entstehen, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt, auch dann, wenn Fest- oder Projektpreise vereinbart sind. Urheberrecht 2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung einzufordern. 3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Werden die Entwürfe später - oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen - genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Haftung 2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zuverlässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe. Rücktrittsrecht 2. Kommt der Auftraggeber vereinbarten Vorauszahlungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 3. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vom einem bereits erteilten Auftrag werden ebenfalls die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Eigentumsvorbehalt 2. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftragnehmer die Kosten zu tragen, die zur Wiederherstellung der Originale nötig sind. 3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Rechner erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Vergütung 2. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung. 3. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme der Arbeiten verpflichtet. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, gilt die Abnahme nach 2 Kalenderwochen als erfolgt. 4. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erfüllt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. 6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Beanstandungen 2. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 3. Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, Minderung oder Ersatzlieferung, bis zur Auftragshöhe, verpflichtet. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last. 4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andrucken und Auflagendrucken. 5. Für die Abweichung in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche an den Auftraggeber abtritt. 6. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Verwahrung Impressum Belegexemplar Schlussbestimmungen 2. Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand 01.04.2007 |